Sozialausschuss
Der Sozialausschuss wird vom Kreistag für alle Angelegenheiten für Soziales, Senioren und Menschen mit Behinderung als beratender Ausschuss, soweit der Kreistag selbst zur Entschiedung zuständig ist, bestellt. Im Übrigen ist er beschließend tätig.
Er ist zuständig für:
- alle Angelegenheiten für Soziales, Senioren und Menschen mit Behinderung
- Gesundheit und Pflege