Schul-, Sport- und Kulturausschuss

Der Schul-, Sport- und Kulturausschuss ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Er ist zuständig für:

  • Angelegenheiten der Kreisschulen
  • Zuschüsse an kulturelle und sportliche Vereine, Denkmalpflegezuschüsse
  • Angelegenheiten der Schülerbeförderung
  • Förderung des Ehrenamtes
  • Förderung kommunaler und schulischer Partnerschaften