Schul-, Sport- und Kulturausschuss
Der Schul-, Sport- und Kulturausschuss ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Er ist zuständig für:
- Angelegenheiten der Kreisschulen
- Zuschüsse an kulturelle und sportliche Vereine, Denkmalpflegezuschüsse
- Angelegenheiten der Schülerbeförderung
- Förderung des Ehrenamtes
- Förderung kommunaler und schulischer Partnerschaften