Ausschuss für Mobilität und ÖPNV

Der Ausschuss für Mobilität und ÖPNV ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Er ist zuständig für:

  • Angelegenheiten des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Vernetzung der Mobilitätsformen
  • Steuerung von Verkehren
  • Weiterentwicklung des Radverkehrskonzepts