Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Er ist zuständig für:

  • Förderung und Umsetzung von Projekten zum Klimaschutz und zur Energiewende auf kommualer Ebene
  • Erhalt und Entwicklung eines nachhaltigen Landkreises
  • Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Förderung und Umsetzung von Umweltschutzprojekten
  • Optimierung des Abfallwirtschaftskonzepts
  • Weitere Angelegenheiten dr kommunalen Abfallwirtschaft