Ehrenamtliche Betreuungen

  • Neben professionellen Betreuungskräften (Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer) können auch Freiwillige eine rechtliche Betreuung ehrenamtlich übernehmen. Darunter sind entweder Familienangehörige, enge Bezugspersonen oder engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich dafür bereit erklären.
  • Das neue Betreuungsrecht sieht vor, dass Ehrenamtliche Unterstützung und Begleitung durch kompetente Ansprechpersonen erhalten können, indem sie eine Vereinbarung mit einem anerkannten Betreuungsverein abschließen.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Vereine übernehmen selbst Betreuungen und unterstützen Ehrenamtliche bei ihren Aufgaben.
  • Für bürgerschaftlich Engagierte, also Ehrenamtliche ohne familiäre oder persönliche Bindung zur betreuten Person, ist der Abschluss einer solchen Vereinbarung erforderlich, um als Betreuungsperson bestellt zu werden.
  • Auch für Freiwillige mit familiärer oder persönlicher Bindung ist der Abschluss einer Vereinbarung empfehlenswert, um eine kontinuierliche und kompetente Beratung und Unterstützung durch erfahrene Fachkräfte zu gewährleisten.
  • Im Landkreis Aschaffenburg werden die Ehrenamtlichen Betreuungspersonen vom Betreuungsverein des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Aschaffenburg unterstützt.