Berufsbetreuung

  • Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (w/m/d) im Amtsgerichtsbezirk Aschaffenburg – Alzenau gesucht
  • Die Betreuungsstelle des Landkreises sucht motivierte, freiberuflich tätige Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer.
  • Bürgerinnen und Bürger, die eine neue berufliche Herausforderung suchen und eine selbstständige Beschäftigung anstreben, können sich bei der Betreuungsstelle melden und sich über die Tätigkeit einer rechtlichen Berufsbetreuerin bzw. eines Berufsbetreuers (§ 1816 BGB) informieren. Wichtig ist, dass diese Personen zuverlässig, kommunikativ, gut organisiert und belastbar sind.
  • Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer vertreten und unterstützen Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung (§ 1814 BGB) bei der Erledigung ihrer rechtlichen Angelegenheiten eingeschränkt sind. Sie haben die Aufgabe, im Rahmen der gerichtlich festgelegten Aufgabenbereiche, unter Berücksichtigung der Wünsche der Betroffenen, zu handeln.

Anforderungen an Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer

  • Seit 1. Januar 2023 müssen die Bewerber und Bewerberinnen ein Registrierungs- und Zulassungsverfahren durchlaufen und umfangreiche Fachkenntnisse, die sogenannte Sachkunde nachweisen. Ihre berufliche Ausbildung kann dabei berücksichtigt werden.
  • Informationen zum Sachkundenachweis
  • Wenn Interessierte über ein zweites juristisches Staatsexamen oder über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit verfügen sind von dem Nachweis der Sachkunde befreit.
  • Berufsbetreuerinnen und -betreuer werden von den Betreuungsgerichten bestellt, nachdem die jeweilige Stammbehörde (Betreuungsstelle des Landkreises Aschaffenburg) sie als Berufsbetreuer oder Berufsbetreuerin formell zugelassen hat.
  • Die Ausübung einer rechtlichen Betreuung setzt umfangreiche Fachkompetenzen voraus. Dabei geht es nicht nur um einschlägiges Wissen, zum Beispiel über Betreuungs- oder Sozialrecht, Psychiatrie, Psychologie, Medizin und weiteres, sondern auch darum, die Betreuungsführung professionell zu gestalten.
  • Auch persönliche Kompetenzen, werden für die professionelle Betreuungsführung benötigen. Wichtig sind Organisationstalent, Methodenkompetenz, Zuverlässigkeit, Frustrationstoleranz, Durchsetzungsvermögen und Empathiefähigkeit.
  • Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Fähigkeit und Bereitschaft, andere Lebensanschauungen zuzulassen und eigene Vorstellungen und Ansichten zurückzustellen. Seit der Reformierung des Betreuungsgesetzes zum 1. Januar 2023 rückt die Selbstbestimmung und die Wünsche der betreuten Personen noch stärker in den Mittelpunkt der Betreuung.
  • Bei der Auswahl der oben genannten Kriterien orientiert sich die Betreuungsstelle des Landkreises an den Empfehlungen für Betreuungsbehörden bei der Betreuerauswahl der BAGüS, Stand 01/2017.
  • Quelle