Aufgaben der Betreuungsstelle

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen unterstützende Aufgaben bei der Betreuung wahr, sowohl für das Gericht als auch für ehrenamtliche oder berufliche Betreuerinnen und Betreuer.
  • Die Betreuungsstelle ist Anlaufstelle für Betreuerinnen und Betreuer wie auch für die betreuten Menschen. Sie unterstützt und berät die Betreuerinnen und Betreuer auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
  • Möglich ist auch die Vermittelung bei möglichen Konflikten zwischen Betreuungspersonen und Betreuten.
  • Bei einer zwangsweisen Unterbringung hat die Betreuungsstelle auf Wunsch des Betreuungspersonals oder im Auftrag des Betreuungsgerichts mitzuwirken.
  • Das Betreuungsgericht kann für Personen eine Betreuung bestelle, welche durch die Betreuungsstelle wahrgenommen werden kann. 
  • Die Betreuungsstelle unterstützt die Betreuungsgerichte bei der Feststellung von Sachverhalten und regen im Einzelfall die Errichtung einer Betreuung von Amts wegen an.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle haben den Auftrag, geeignete Personen für die Übernahme von Betreuungen zu gewinnen und auszuwählen. Weiterhin sorgen sie für ein ausreichendes Angebot an Fortbildungen für Betreuungspersonal.
  • Zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen werden Informationen sowie persönliche Beratung angeboten.
  • Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können von der Betreuungsstelle beglaubigt werden.