Tierarzneimittel
Mit der Verwendung von Tierarzneimitteln steht der Schutz von Tier und Mensch im Mittelpunkt. Neben der streng überwachten Herstellung von Tierarzneimittel muss insbesondere der richtige Einsatz gewährleistet sein. Die Anwendung von Tierarzneimitteln durch Landwirte sowie praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte wird durch die Veterinärämter überprüft.
Rückstände in Lebensmitteln, die die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gefährden könnten, sollen durch Kontrollen bei Schlachttieren und durch Fleischuntersuchungen verhindert werden.
Zusätzlich werden die Apotheken der im Landkreis niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte regelmäßig überprüft (insbesondere nach dem Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht) und die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln überwacht.