Tierische Nebenprodukte

Die Tierkörperbeseitigung ist ein Teilgebiet der Tierseuchenbekämpfung. Sie dient der schnellen Beseitigung von Seuchenherden und der allgemeinen Seuchenprophylaxe.

Eine wichtige Vorbeugungsmaßnahme gegen den Ausbruch von Tierseuchen ist die Beseitigung von verendeten Tieren, Schlachtabfällen und allen Stoffen, die eine Infektion weitertragen können. Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz schreibt deshalb vor, dass Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse so zu beseitigen sind, dass die Gesundheit von Mensch und Tier, die Verunreinigung von Gewässern, Boden und Futtermitteln sowie schädliche Einwirkungen auf die Umwelt nicht entstehen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet oder gestört wird.

Für das Einsammeln dieser Stoffe wird jeder Tierkörperbeseitigungsanstalt ein bestimmtes Gebiet (Einzugsgebiet) zugeordnet. Für den Landkreis Aschaffenburg ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt SecAnim zuständig.

Allgemeinverfügung zur Verwendung von Tierischen Nebenprodukten zu Bildungszwecken an Schulen