Medizinische Begutachtung, Aufsicht Heilberufe
Der Fachbereich 33.1 umfasst den amtsärztlichen Dienst und die Überwachung der Heilberufe.
Amtsärztliche Begutachtung / Untersuchungsanlässe
Der amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes erstellt im Auftrag staatlicher Behörden und aufgrund gesetzlicher Grundlagen medizinische Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen. Diese werden entweder nach amtsärztlicher Untersuchung der Betroffenen im Gesundheitsamt oder nach Aktenlage erstellt.
Das Gesundheitsamt führt ein breites Spektrum an Untersuchungen und Begutachtungen durch:
Reisen mit Betäubungsmitteln (Schengen / Nicht-Schengen-Staaten)
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
- Das Gesundheitsamt Aschaffenburg ist zuständig, wenn der Arzt beziehungsweise die Ärztin in der Stadt oder im Landkreis Aschaffenburg tätig ist.
Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens
- Ärztinnen und Ärzte (die Meldung von Ärztinnen und Ärzten erfolgt nur noch beim jeweiligen Kreisärzteverband), Zahnärztinnen und -ärzte
- Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen sowie andere nach dem Heilpraktikergesetz zugelassene Berufsgruppen
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Krankenpflege und private Pflegedienste
- Masseurinnen und Masseure, Medizinische Badeaufsicht und andere
Schulärztliches Attest für volljährige Schülerinnen und Schüler
Schulärztliche Attestpflicht nach § 20 Abs. 2 BaySchO / Prüfung der Schulbesuchsfähigkeit nach Art. 118 Abs. 2 BayEUG
Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises oder falls sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers häufen oder Zweifel an der Erkrankung bestehen, kann die Schule zunächst die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses (Attestpflicht) verlangen.
Falls sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse einer Schülerin oder eines Schülers häufen oder Zweifel an der Erkrankung bestehen, kann die Schule auch die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses (Untersuchung im Gesundheitsamt) verlangen.
In diesem Fall muss die betreffende Person bitte folgendes Vorgehen beachten:
- verpflichtende Vereinbarung eines schulärztlichen Untersuchungstermins am ersten Krankheitstag bis spätestens 8:30 Uhr unter der Telefonnummer 0 60 21 - 394 5328 vereinbaren (Arbeitsbereich 33.1, Medizinische Begutachtung, Gesundheitsamt Aschaffenburg).
- Aufsuchen des Haus- oder Facharztes unter Vorlage des Auftrages und Ausstellung eines entsprechenden Befundes mit möglichst Nennung der Verdachtsdiagnosen (zumindest nach ICD-10)
- Wahrnehmung des vereinbarten Untersuchungstermins im Gesundheitsamt, Merlostraße 1-3 in Aschaffenburg-Damm, unter Vorlage der haus- oder fachärztlichen Untersuchungsergebnisse
Falls das schulärztliche Zeugnis nicht innerhalb von zehn Tagen bei der Schule vorgelegt wird, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.
Gesundheitsberichterstattung und Statistik
Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes gehören auch:
- Jahresgesundheitsberichte
- Kontrolle der Totenscheine
- andere gesundheitliche Belange betreffende Berichte und Statistiken