Verwaltung
Die Tiefbauverwaltung verhandelt den notwendigen Grunderwerb (Kauf- oder Tauschverträge) für die kreiseigenen Projekte . Des Weiteren schließt sie Nutzungs- oder Niesbrauchrechte mit Grundstückseigentümern. Für Vermessungstermine oder Abmarkungstermine ist die Tiefbauverwaltung die richtige Kontaktstelle. Gleichzeitig ist sie für den Vollzug des Straßenrechts (Widmung, Umstufung und so weiter) und den Vollzug des Straßenverkehrsrechts wie verkehrsrechtliche Anordnungen und Stellungnahmen für den Schwerverkehr auf Kreisstraßen zuständig. Leitungsrechte, Wegerechte, Sondernutzungen oder Nutzungsverträge sind bei der Tiefbauverwaltung zu beantragen.