Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens
- Ärztinnen und Ärzte (die Meldung von Ärztinnen und Ärzten erfolgt nur noch beim jeweiligen Kreisärzteverband), Zahnärztinnen und -ärzte
- Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen sowie andere nach dem Heilpraktikergesetz zugelassene Berufsgruppen
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Krankenpflege und private Pflegedienste
- Masseurinnen und Masseure, Medizinische Badeaufsicht und andere