Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens

  • Ärztinnen und Ärzte (die Meldung von Ärztinnen und Ärzten erfolgt nur noch beim jeweiligen Kreisärzteverband), Zahnärztinnen und -ärzte
  • Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen sowie andere nach dem Heilpraktikergesetz zugelassene Berufsgruppen
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Krankenpflege und private Pflegedienste
  • Masseurinnen und Masseure, Medizinische Badeaufsicht und andere