Impfberatung in den sechsten Klassen
Das Gesundheitsamt führt im Auftrag des Bayerischen Gesundheitsministeriums eine jährliche Impfbuchdurchsicht bei allen Schülern der sechsten Klassen durch. Ziel ist es, das Bewusstsein um die Bedeutung von Impfungen zu stärken, auf Impflücken hinzuweisen und so den Schutz vor gefährlichen Infektionskrankheiten weiter zu verbessern. Durch hohe Durchimpfungsraten ist eine örtliche und zum Teil weltweite Ausrottung einzelner Krankheitserreger erreichbar. Seit dem 1. Januar 2013 sind Eltern zur Vorlage vorhandener Impfbücher bei schulischen Impfberatungen des Öffentlichen Gesundheitsdiensts gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz 5 GDG verpflichtet. Damit sollen möglichst alle angesprochenen Schülerinnen und Schüler diese Chance auf eine Überprüfung ihres Impfschutzes erhalten.
In Zusammenarbeit mit Schulen werden die Impfunterlagen der Schülerinnen und Schüler der sechsten Jahrgangsstufe von den Fachkräften der Sozialmedizin des Gesundheitsamtes in der Schule durchgesehen. Im Anschluss daran bekommt jedes Kind eine Empfehlung ausgestellt, in der individuell versäumte sowie fällige Impfungen vermerkt sind. Die Eltern erhalten dazu über die Klassenleitungen zu gegebener Zeit ein ausführliches Elternanschreiben. Die erhobenen Daten bei der Impfbuchkontrolle werden anonymisiert ausgewertet, um einen Überblick über die Impfsituation der Kinder in dieser Altersgruppe zu erhalten und gegebenenfalls ergänzende Impfempfehlungen gemacht. Weitere Informationen sind hier zu finden: Die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Impfen