Mülltonnen

Im Regelfall muss jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück an die Hausmüllabfuhr angeschlossen sein. Für jede auf dem Grundstück gemeldete Person (auch für Kinder) muss mindestens 20 Liter Restmülltonnenvolumen vorgehalten werden. 

Alle an die Hausmüllabfahr angeschlossenen Anwesen können (müssen jedoch nicht) neben Bio- und Restmülltonnen separate Papiertonnen vorhalten. Diese werden im 4 wöchentlichem Turnus vor dem Grundstück entleert.

Alle Tonnen haben auf dem Deckel eine deutlich erkennbare Nummer eingeprägt. Da für jede Tonne ein eigenes Müllkonto geführt wird, ist es wichtig, dass jeder Nutzer immer dieselbe Tonne befüllt. Mit dem ersten Gebührenbescheid werden jedem Bescheidempfänger die von ihm bestellten und zugeteilten Tonnen mit ihren Deckelnummern mitgeteilt. Außer der Deckelnummer ist jede Tonne durch einen Mikrochip und einen aufgedruckten Strichcode identifizierbar. Dadurch ist es möglich, jedes Gefäß einem bestimmten Grundstück zuzuordnen.

Bei der Leerung der Tonne wird der Chip automatisch gelesen, das ermittelte Abfallgewicht entsprechend zugeordnet und im Bordcomputer des Sammelfahrzeuges abgespeichert. Die geeichte Waage befindet sich im Sammelfahrzeug und wird in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit untersucht. Das Gewicht der Tonne wird vor und nach der Leerung registriert. Als gebührenpflichtiges Abfallgewicht wird nur die Differenz zwischen beiden Wiegungen angesetzt. Sollte eine Tonne einmal nicht völlig entleert werden können, wird der zurückgebliebene Müll also nicht berechnet.  

Die Papiertonnen haben zwar eine eigene Nummer, anhand derer sie einem bestimmten Anwesen eindeutig zugeordnet werden können, werden im Gegensatz zu den Bio- und Restmülltonnen aber nicht gewogen. Für die Papiertonnen werden im Regelfall auch keine separaten Gebühren erhoben.  

Mülltonnen können nur schriftlich, am besten mit folgendem Änderungsformblatt, bestellt oder abbestellt werden:

Alle Tonnen sowie die 1.100 Liter Container können auch mit Schloss bestellt werden.

Wird das Schloss direkt mitbestellt, fällt pro Schloss eine einmalige Gebühr von 31,20 Euro an. Bei Schlossnachrüstungen an bereits ausgelieferten Behältern fällt pro Schloss eine einmalige Gebühr von 48,00 Euro an.