Müllgebühren

Jede Bürgerin beziehungsweise jeder Bürger zahlt individuelle Müllgebühren, die sich nach der jeweiligen Inanspruchnahme der Müllabfuhr richtet. Die Müllgebühr besteht aus der Grundgebühr, der Entleerungsgebühr und der Gewichtsgebühr.

Grundgebühr - Restmüll

Gebühr pro Monat / Gebühr pro Jahr
120 Liter Tonne = 4,50 Euro / 54,00 Euro
240 Liter Tonne = 9,00 Euro / 108,00 Euro
660 Liter Container = 24,75 Euro / 297,00 Euro
1100 Liter Container = 41,25 Euro / 495,00 Euro

Für die Biotonne wird keine gesonderte Grundgebühr erhoben.

Entleerungsgebühr - Restmüll

120 Liter Tonne = 2,70 Euro / Entleerung
240 Liter Tonne = 2,70 Euro / Entleerung
660 Liter Container = 10,00 Euro / Entleerung
1100 Liter Container = 10,00 Euro / Entleerung

Es kann noch mehr gesparen werden, wenn nur volle Tonnen zur Entleerung bereitgestellt werden!

Entleerungsgebühr - Biomüll

60 Liter Tonne = 0,50 Euro / Entleerung
120 Liter Tonne = 0,50 Euro / Entleerung

Gewichtsgebühr - Rest- und Biomüll sowie Sperrmüll

pro Kilogramm = 0,25 Euro

Eine Papiertonne kann von jedem an die Hausmüllabfuhr angeschlossenen Anwesen genutzt werden.

Pro 120 Liter Restmülltonnenvolumen können 240 Liter Papiertonnenvolumen ohne weitere Gebühren genutzt werden.

Wer mehr Papiertonnenvolumen benötigt muss pro 240 Liter 3,00 Euro und pro 1100 Liter 12,50 Euro monatlich zuzahlen.

Alle 60 Liter, 120 Liter und 240 Liter Tonnen sowie die 1.100 Liter Container können auch mit Schloss bestellt werden.

Informationen zu den Kosten finden Sie hier.

Abrechnungsverfahren

Die Erhebung der Müllgebühren erfolgt ähnlich wie bei Strom, Gas und Wasser über Abschlagszahlungen.

Zweimal jährlich wird eine Abschlagszahlung erhoben, die die Grund-, Entleerungs- und Gewichtsgebühr einschließt. Die Höhe des Abschlages wird zu Jahresbeginn mitgeteilt und richtet sich im Regelfall nach der im Vorjahr tatsächlich angefallenen Gebührenhöhe.

Am Anfang des Folgejahres wird anhand der ermittelten Daten der Verwiegung exakt abgerechnet. Die tatsächlich zu zahlende Gebühr wird mit den bereits gezahlten Abschlagszahlungen verrechnet. Guthaben werden rückvergütet, Fehlbeträge werden mit der ersten Abschlagszahlung des Folgejahres erhoben.

Die neuen Abschlagszahlungen werden dann an die im Vorjahr tatsächlich beanspruchten Leistungen angepasst.

Wer im Laufe des Jahres wissen möchte, welche Kosten bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt angefallen sind (um zum Beispiel mit Mietern, die ausziehen abzurechnen), kann jederzeit von der Müllgebührenstelle eine Zwischenabrechnung, genannt Leistungsberechnung, erhalten.