Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten nach § 34 IfSG / Kopflausbefall
Kopfläuse sind unangenehm und lästig. Vor allem in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten, wo Kinder täglich in engem Kontakt sind, verbreiten sie sich leicht weiter und sorgen oft für Aufregung. Aufgabe des Gesundheitsamts ist es, die Gemeinschaftseinrichtungen und die Eltern fachlich adäquat zu beraten, um eine wirkungsvolle Zusammenarbeit zu fördern. Ebenfalls wird geeignetes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.
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