Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten nach § 34 IfSG / Kopflausbefall

Kopfläuse sind unangenehm und lästig. Vor allem in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten, wo Kinder täglich in engem Kontakt sind, verbreiten sie sich leicht weiter und sorgen oft für Aufregung. Aufgabe des Gesundheitsamts ist es, die Gemeinschaftseinrichtungen und die Eltern fachlich adäquat zu beraten, um eine wirkungsvolle Zusammenarbeit zu fördern. Ebenfalls wird geeignetes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.

Meldung nach § 34 Abs. 6 IfSG für Gemeinschaftseinrichtungen Onlineformular

Formulare zum Download

Broschüre “Kopfläuse - was tun?“

“Kopfläuse - was tun?“ Elterninformation