Hinweise Gewerbe und Industrie
Wissenswertes zur Anschlusspflicht
Gewerbebetriebe, bei denen bis zu 10 Tonnen oder 50 Kubikmeter pro Jahr an hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen anfallen, sind an die kommunale Hausmüllabfuhr anschlusspflichtig. Als Gewerbe werden in diesem Sinne auch Freiberufler und Träger caritativer Einrichtungen verstanden. Das Gefäßvolumen kann von den Gewerbetreibenden selbst gewählt werden, muss jedoch für die regelmäßig anfallenden Abfallmengen ausreichend bemessen sein. Es muss mindestens eine 120 Liter Restmülltonne pro Betrieb am Anwesen vorgehalten werden.
Bei einem Abfallanfall über 10 Tonnen oder 50 Kubikmeter pro Jahr müssen keine Behälter der kommunalen Hausmüllabfuhr genutzt werden. Alle anfallenden Restabfallmengen müssen jedoch über den Landkreis Aschaffenburg als zuständige Gebietskörperschaft entsorgt werden. In der Regel müssen die Restabfälle an der Umladestation in Aschaffenburg-Nilkheim abgegeben werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Beseititung von Abfällen, die nach den Bestimmungen der Abfallwirtschaftssatzung von der Hausmüllsammlung ausgeschlossen sind.
Transport von Abfällen zu Entsorgungsanlagen
Wer Abfälle, die nicht über die Hausmüllabfuhr erfasst werden, zu entsorgen hat, kann damit größtenteils private Entsorger beauftragen. Die Adressen können bei der Abfallberatung des Landratsamtes oder der IHK erfragt werden.
Wer eigene Abfälle selbst zu Entsorgungsanlagen transportieren will, benötigt hierfür Genehmigungen, die in der Regel das Landratsamt erteilen kann. Bitte wenden Sie sich an die Abfallberatung.
In einigen Fällen können die Abfallberater auch Firmenkooperationen vermitteln, zum Beispiel wenn das Abfallprodukt der einen Firma in der anderen dringend benötigt wird.