Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht

Die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)überwacht stationäre Einrichtungen, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreute Wohngruppen. Bewohnern und Angehörigen, Trägern und Einrichtungen steht die FQA außerdem beratend zur Seite. Grundlage ihrer Arbeit ist das seit 1. August 2023 neu gefasste Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz. Es dient dem Schutz volljähriger Menschen in Einrichtungen.

Die Aufgaben der Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtung:

Die FQA hat vorrangig die Aufgabe, die Würde, Interessen und Bedürfnisse sowie die kulturelle, ethnische, geschlechtliche und sexuelle Identität pflege- und betreuungsbedürftiger Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise Mieterinnen und Mieter vor Beeinträchtigungen zu wahren und zu schützen. Daher wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (PfleWoqG und AVPfleWoqG) überwacht.

Beratungsauftrag

Eine wesentliche Aufgabe der FQA ist es, die Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen und besonderer Wohnformen der Eingliederungshilfe sowie Mieterinnen und Mieter ambulant betreuter Wohngemeinschaften und betreuter Wohngruppen, deren Angehörige und gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Träger und Einrichtungen zu beraten.
Durch das multiprofessionelle Team ist die FQA mit unterschiedlichen Professionen fachlich breit aufgestellt. Es handelt sich hierbei um qualifizierte Fachkräfte aus den Bereichen der Verwaltung, Pflege, Sozialpädagogik und Medizin.
Bei Fragen im Bereich Pflege, soziale Betreuung, ärztliche Versorgung, Hygiene sowie bei personellen und baulichen Angelegenheiten ist der FQA am Landratsamt Aschaffenburg oder an der Stadt Aschaffenburg, eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise Mieterinnen und Mieter besonders wichtig.

Prüfauftrag

Qualitätssicherung

Die FQA - überwacht die stationären Einrichtungen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und ambulant betreuten Wohngemeinschaften durch (in der Regel unangemeldete) wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen.

Aufklärung und Beratung bei Mängeln

Stellt die FQA fest, dass Abweichungen von den gesetzlichen Qualitätsanforderungen vorliegen (Mängel), erfolgen umfassende Beratungen vor Ort und gegenüber dem Träger der Einrichtung. Bei sonstigen Wohnformen erfolgt die Beratung in der Regel gegenüber den Mieterinnen und Mietern und den Dienstleistern.

Ordnungsrechtliche Maßnahmen

Als Ordnungsbehörde greift die FQA zur Durchsetzung ihrer Aufgaben auf verschiedene verwaltungsrechtliche Maßnahmen zurück. Zur Abstellung von Mängeln können Anordnungen ergehen (Art. 13 Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG). Bei erneuten und in Fortsetzung festgestellten Mängeln sowie erheblichen Mängeln sollen Anordnungen getroffen werden (Art. 13 Abs. 2 Satz 2 PfleWoqG). Im Übrigen können Beschäftigungsverbote (Art. 14 PfleWoqG) und eine Untersagung des Betriebs (Art. 15 PfleWoqG) ausgesprochen werden.

Ein erheblicher Mangel liegt bei Abweichungen vor, die eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit der Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise Mieterinnen und Mieter bedeuten.
Gleichzeitig können Ordnungswidrigkeiten durch Bußgelder geahndet werden.

Berichterstellung

Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem schriftlichen Ergebnisprotokoll zusammengefasst und dem Träger übersandt. Der Träger hat eine Kurzfassung des Ergebnisprotokolls zeitnah in geeigneter und verständlicher Form zu veröffentlichen. Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, haben in den Räumlichkeiten der stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe ein Einsichtsrecht.

Ansprechpartner und Fachstellen