Seniorenpolitisches Gesamtkonzept
für den Landkreis Aschaffenburg

Die bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte sind nach Artikel 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) verpflichtet, integrative regionale Seniorenpolitische Gesamtkonzepte zu entwickeln. So wurde für den Landkreis Aschaffenburg ein solches Konzept erstellt und im Sozialausschuss am 1. Juli 2024 verabschiedet.

Grundlage des Konzeptes sind sowohl die Erkenntnisse einer Bürgerbefragung, Experteninterviews, Regionalkonferenzen und einer Kommunalbefragung. Außerdem wurden soziodemografische Daten als Basis genutzt. Die Erkenntnisse beispielsweise zu den Wohn- und Lebensverhältnissen, der gesellschaftlichen Teilhabe, den Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten oder den präventiven Angeboten im Landkreis wurden ausgewertet und Bedarfe abgeleitet. Aus diesen Bedarfen ergaben sich Handlungsempfehlungen in zehn Handlungsfeldern.

Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept finden Sie im Bereich der Dokumente hinterlegt. Ebenso finden Sie dort die Pflegebedarfsprognose für den Landkreis Aschaffenburg aus dem Jahr 2022.