Soziale Hilfen

Hinweis

Hilfebedürftige erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 65 Jahren und deren Angehörige werden von dem Jobcenter Landkreis Aschaffenburg beraten und unterstützt.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch zusätzlich 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Was ist eigentlich Sozialhilfe?

Jeder Mensch kann in Not oder in eine Situation geraten, in der er staatlicher Hilfe bedarf; durch einen Unfall, durch Krankheit, durch eine Behinderung, durch Pflegebedürftigkeit, durch den Tod des Partners oder zu geringeres Einkommen, durch irgendein Unglück, das jeden treffen kann. In eine Notlage, in der keine Versicherung, keine Bank und kein Verwandter hilft, gibt es immer noch die Sozialhilfe. Darum kann jeder Mensch Sozialhilfe in Anspruch nehmen, wenn und soweit er sich nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist. Das Gesetz, das diese Hilfe garantiert, ist das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII). Zuständig für die Ausführung des SGB XII sind die Behörden in den Ländern, insbesondere die örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger.

Die Sozialhilfe (SGB XII) unterstützt Hilfesuchende in folgenden Lebenslagen:

Hilfe zum Lebensunterhalt

Bestattungskosten

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden auf Antrag vom Amt für Soziale Leistungen übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen:

Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Hilfe zur Gesundheit

Für folgende Hilfen ist der Bezirk Unterfranken zuständig:

  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 
  • Hilfe zur Pflege (Pflegeversicherte Personen sollten sich zunächst an ihre Pflegekasse wenden.)
  • Hilfe zur Gesundheit (Ausnahme: Bei ambulanten Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Gesundheit im Sinne des SGB XII ist das Landratsamt Aschaffenburg zuständig.)

Kriegsopferfürsorge

Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, eine angemessene wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen und Unterstützung in den verschiedenen Lebensbereichen zu leisten. Damit sollen die Folgen der Schädigung gemildert werden. Weitere Informationen zum Antrag und zu den Voraussetzungen gibt es hier.