Sozialer Wohnungsbau
Im Rahmen der verfügbaren Mittel helfen Bund, Länder und Gemeinden bei der Eigentumsbildung im Wohnungsbau und bei der Anpassung an behindertengerechte Belange. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Art und Umfang der öffentlichen Förderung im sozialen Wohnungsbau sind in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich. Die verschiedenen Förderungswege für Eigentumsmaßnahmen orientieren sich nach Anzahl und Größe der Zimmer, der Wohnfläche sowie der Haushaltsgröße und dessen Gesamteinkommen, welches eine vorgeschriebene Einkommensobergrenze nicht überschreiten darf. Kinderreiche Familien, jungverheiratete Ehepaare, Schwerbehinderte und Schwerbeschädigte werden hinsichtlich der Einkommensgrenze und der förderungsfähigen Wohnflächen besonders berücksichtigt.
Das zu fördernde Objekt muss den technischen Anforderungen, Vorschriften und Auflagen gerecht werden.
Das Landratsamt erteilt Auskünfte über die derzeit gültigen Förderungswege. Die Antragsformulare sind im Landratsamt erhältlich und können auch dort eingereicht werden.
Wenn vor Genehmigung mit dem Bau begonnen beziehungsweise das Objekt gekauft wurde, scheidet eine öffentliche Bauförderung grundsätzlich aus.
Eine Beratung durch das Landratsamt darüber, ob und in welcher Höhe die Beantragung eines staatlichen Baudarlehens für ein Bauvorhaben möglich ist und ob im Förderungsfall die monatlichen Belastungen aus Zinsen, Tilgungen (Rückzahlung der Darlehen in Teilbeträgen) und Bewirtschaftungskosten des Gebäudes tragbar sind, sollte vor dem Abschluss der Finanzierung für das Bauvorhaben durch Eigen- und Fremdmittel stattfinden. Beratungsgespräche sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Die Maßnahmen zur Wohnungsbauförderung sind
- der Einsatz von staatlichen Baudarlehen
- Zuschüsse für Haushalte mit Kindern
- ergänzender Zuschuss bei Zweiterwerb
- zinsverbilligte Zusatzdarlehen in Ergänzungsprogrammen und
- leistungsfreie Darlehen für die Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Behinderung
Beantragen einer Förderung
- Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung, Onlineantrag
- Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
- Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung, Onlineantrag