Beistandschaft und Beurkundungen
Die Beistände beraten und unterstützen bei der Vaterschaftsfeststellung, der Unterhaltsberechnung sowie der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und führen Beurkundungen durch.
Beistandschaft
Die Beistände beraten und unterstützen bei der Vaterschaftsfeststellung, der Unterhaltsberechnung sowie der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Vaterschaft
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Sorgeerklärung
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Unterhalt
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Hinweise
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Beratungsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Aschaffenburg
- Mütter, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind, ...
- Elternteile, bei denen das Kind lebt, ...
- Junge Volljährige, die noch keine 21 Jahre sind, ...
... können die Beratung und Unterstützung der Beistandschaft des Amtes für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Aschaffenburg in Anspruch nehmen, § 87 c SGB VIII.
Beurkundungen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs beurkunden
- Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmung des Scheinvaters zur Vaterschaftsanerkennung
- Mutterschaftsanerkennung
- Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
- Unterhaltsverpflichtungen
- Zustimmungserklärungen der gesetzlichen Vertreter
- Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes
Folgende Unterlagen werden in jedem Fall benötigt
- amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass)
Hinweis:
Die Beurkundung erfolgt in deutscher Sprache. Liegen keine ausreichenden Deutschkenntnisse vor, sollte dies bei der Terminvereinbarung mitgeteilt werden.
Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden (siehe Ansprechpartner).
- Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung
- Gemeinsame Sorge; Erklärung
- Alleinsorge; Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister, Onlineantrag
- Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung