Beistandschaft und Beurkundungen

Die Beistände beraten und unterstützen bei der Vaterschaftsfeststellung, der Unterhaltsberechnung sowie der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und führen Beurkundungen durch.


Beistandschaft

Die Beistände beraten und unterstützen bei der Vaterschaftsfeststellung, der Unterhaltsberechnung sowie der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Vaterschaft

  • Beratung und Unterstützung für Mütter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes
  • Vertretung des Kindes vor Gericht, wenn eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft nicht erfolgt

Sorgeerklärung

  • Bescheinigung für die alleinsorgeberechtigte Mutter, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sogenannter "Negativattest")

Unterhalt

  • Berechnung und Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs des Kindes, gegebenenfalls auch gerichtlich
  • Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, gegebenenfalls durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Beratung und Unterstützung für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten

Hinweise

  Beratungsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Aschaffenburg

  • Mütter, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind, ...
  • Elternteile, bei denen das Kind lebt, ...
  • Junge Volljährige, die noch keine 21 Jahre sind, ...

... können die Beratung und Unterstützung der Beistandschaft des Amtes für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Aschaffenburg in Anspruch nehmen, § 87 c SGB VIII.

Beurkundungen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs beurkunden

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmung des Scheinvaters zur Vaterschaftsanerkennung
  • Mutterschaftsanerkennung
  • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Zustimmungserklärungen der gesetzlichen Vertreter
  • Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes

Folgende Unterlagen werden in jedem Fall benötigt

  • amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass)

Hinweis:

Die Beurkundung erfolgt in deutscher Sprache. Liegen keine ausreichenden Deutschkenntnisse vor, sollte dies bei der Terminvereinbarung mitgeteilt werden.

Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden (siehe Ansprechpartner).

Formulare