Vormundschaft
Die Vormundschaft ist zuständig für minderjährige Kinder, deren Eltern aufgrund einer Krankheit oder aus anderen Gründen die Verantwortung für ihre Kinder nicht mehr übernehmen können oder verstorben sind. Ein Vormund oder ein Ergänzungspfleger wird vom Familiengericht bestellt.
Vormundschaft
Minderjährige Kinder, deren Eltern wegen Krankheit oder aus anderen Gründen die Verantwortung für ihre Kinder nicht mehr übernehmen können oder verstorben sind, erhalten einen Vormund. Dieser wird vom Familiengericht bestimmt und kümmert sich bis zum 18. Geburtstag um das Wohlergehen und formelle Angelegenheiten des Kindes. Wenn keine geeigneten Personen (Ehrenamtliche bzw. Familie) zur Verfügung stehen, wird das Jugendamt zum Vormund bestimmt. In diesem Fall spricht man dann von einer Amtsvormundschaft.
Pflegschaft
Eine Pflegschaft enthält nur Teile der gesetzlichen Vertretung beziehungsweise der elterlichen Sorge.
Im Gegensatz zur Vormundschaft wird bei einer Pflegschaft den Eltern nur ein Teil ihrer elterlichen Verantwortung entzogen. Die Ergänzungspfleger beziehungsweise -pflegerin bekommt dann die Aufgabe zum Beispiel Erziehungshilfen zu beantragen oder zu entscheiden, wo das Kind lebt. Diese Person ist also ebenfalls wie ein Vormund eine rechtliche Vertretung, aber eben nur in bestimmten Angelegenheiten. Neben den Eltern hat sie eine ergänzende Funktion.
Eine Pflegschaft kann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, zum Beispiel die Personensorge, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Vormundschaft als Ehrenamt
Begleiten. Unterstützen. Zukunft schenken
Die Erziehung von Kindern und Jugendlichen ist eine wichtige Aufgabe, die in der Regel von den Eltern wahrgenommen wird. Sind die Eltern jedoch verstorben oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sich um ihre Kinder zu kümmern, wird ein Vormund benötigt. Menschen mit Herz und Verstand, die sich als ehrenamtliche Vormünder für das Wohl der Kinder einsetzen möchten.
Als ehrenamtlicher Vormund übernehmen Sie eine wichtige Rolle: Sie stehen einem jungen Menschen zur Seite, vertreten seine Interessen und begleiten ihn auf seinem Weg ins Leben. Sie sind nicht allein – wir bereiten Sie sorgfältig auf Ihre Aufgabe vor, stehen Ihnen beratend zur Seite und bieten regelmäßig Austauschmöglichkeiten.
Wen wir suchen
Menschen, die sich langfristig engagieren möchten, offen und empathisch sind und Freude daran haben, junge Menschen ein Stück ihres Weges zu begleiten. Sie müssen keine spezielle Ausbildung mitbringen – Lebenserfahrung, Verantwortungsbewusstsein und ein offenes Herz zählen.
Egal ob Sie mitten im Berufsleben stehen, bereits im Ruhestand sind oder beruflich aus sozialen oder anderen Bereichen kommen: Ihre Lebenserfahrung ist wertvoll.
Was Sie mitbringen sollten
- Zeit für regelmäßigen Kontakt mit dem Kind oder Jugendlichen
- Einfühlungsvermögen, Geduld und Standfestigkeit
- Offenheit gegenüber anderen Lebensrealitäten und Kulturen
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Jugendamt, Familiengericht und weiteren Stellen
Was wir Ihnen bieten
- Eine umfassende Vorbereitung auf die ehrenamtliche Vormundschaft
- Individuelle Beratung und kontinuierliche Begleitung
- Ein starkes Netzwerk und regelmäßige Treffen mit anderen Ehrenamtlichen
Bewerbungsbogen für eine ehrenamtliche Vormundschaft:
https://formulare.lra-ab.de/frontend-server/form/alias/1/Ehrenamtliche-Vormundschaft/
Bewerberbogen ehrenamtliche Vormundschaft
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Ansprechpartner Koordinationsstelle Vormundschaft:
Herr Philipp : Detailseite
Familienbegleitende Jugendhilfe
Koordinationsstelle Vormundschaft