Vormundschaft
Die Vormundschaft ist zuständig für minderjährige Kinder, deren Eltern aufgrund einer Krankheit oder aus anderen Gründen die Verantwortung für ihre Kinder nicht mehr übernehmen können oder verstorben sind. Ein Vormund oder ein Ergänzungspfleger wird vom Familiengericht bestellt.
Vormundschaft
Minderjährige Kinder, deren Eltern wegen Krankheit oder aus anderen Gründen die Verantwortung für ihre Kinder nicht mehr übernehmen können oder verstorben sind, erhalten einen Vormund. Dieser wird vom Familiengericht bestimmt und kümmert sich bis zum 18. Geburtstag um das Wohlergehen und formelle Angelegenheiten des Kindes. Wenn keine geeigneten Personen (Ehrenamtliche bzw. Familie) zur Verfügung stehen, wird das Jugendamt zum Vormund bestimmt. In diesem Fall spricht man dann von einer Amtsvormundschaft.
Pflegschaft
Eine Pflegschaft enthält nur Teile der gesetzlichen Vertretung beziehungsweise der elterlichen Sorge.
Im Gegensatz zur Vormundschaft wird bei einer Pflegschaft den Eltern nur ein Teil ihrer elterlichen Verantwortung entzogen. Die Ergänzungspfleger beziehungsweise -pflegerin bekommt dann die Aufgabe zum Beispiel Erziehungshilfen zu beantragen oder zu entscheiden, wo das Kind lebt. Diese Person ist also ebenfalls wie ein Vormund eine rechtliche Vertretung, aber eben nur in bestimmten Angelegenheiten. Neben den Eltern hat sie eine ergänzende Funktion.
Eine Pflegschaft kann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, zum Beispiel die Personensorge, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Koordinationsstelle Vormundschaft
Die Erziehung von Kindern und Jugendlichen ist eine wichtige Aufgabe, die in der Regel von den Eltern wahrgenommen wird. Sind die Eltern jedoch verstorben oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sich um ihre Kinder zu kümmern, wird ein Vormund benötigt. Dieser wird in der Regel vom Jugendamt bestellt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass ehrenamtliche Vormünder gesucht werden, die sich für das Wohl der Kinder einsetzen möchten.
Ehrenamtliche Vormünder übernehmen die rechtliche Vertretung der Kinder, begleiten sie auf ihrem Lebensweg und sind eine wichtige Vertrauensperson. Die Koordinationsstelle sorgt für einen reibungslosen Ablauf, wenn ein Kind oder Jugendlicher einen Vormund braucht. Wir helfen bei der Suche nach einem geeigneten ehrenamtlichen Vormund und unterstützen Vormünder und Kinder während der gesamten Vormundschaft.
Profil ehrenamtliche Einzelvormünder
Die Übernahme einer Vormundschaft für ein Kind erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich für die Bedürfnisse und Interessen eines fremden Kindes zu öffnen. Die Übernahme einer Vormundschaft ist zumeist auf Dauer angelegt; eine längerfristige Bereitschaft ist erforderlich. Der Umgang mit Kindern, Bezugspersonen und Herkunftseltern erfordert gleichermaßen Feinfühligkeit und Klarheit.
Folgende Voraussetzungen sollten Sie als ehrenamtlicher Vormund mitbringen:
- Sie sind bereit, ein langjähriges und kontinuierliches, verantwortungsvolles Engagement zu übernehmen.
- Sie haben eine wertschätzende Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen.
- Sie sind in der Lage, sich offen mit anderen Menschen, Lebensweisen und Kulturen auseinanderzusetzen.
- Sie sind kritikfähig und bereit zur Reflexion des eigenen Handelns als Vormund.
- Sie sind bereit zur Akzeptanz und Auseinandersetzung mit der Geschichte des Kindes/Jugendlichen und seiner Herkunftseltern.
- Sie können mit Enttäuschungen umgehen und auch Entscheidungen anderer respektieren.
- Sie sind bereit zur Kooperation und Zusammenarbeit mit Familiengericht, Jugendamt und anderen Behörden und Institutionen.
- Sie verfügen über Widerstandsfähigkeit und Durchsetzungskraft zur Vertretung der Interessen des Mündels.
- Sie bringen ausreichende zeitliche Ressourcen für den persönlichen Kontakt zum Mündel ein.
- Sie sind psychisch und physisch gesund.
- Sie leben in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen.
Die ehrenamtlichen Einzelvormünder werden durch eine ausführliche Schulung auf ihre Aufgabe vorbereitet. Regelmäßige Angebote zum Austausch, sowie Einzelberatung bei Bedarf begleiten die ehrenamtlichen Einzelvormünder fachlich. Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ist vorzulegen.
Besondere Zielgruppen für die Kampagne:
- Eine gesonderte Ausbildung oder berufliche Qualifikation ist nicht erforderlich.
- Menschen in gesicherter beruflicher Stellung oder im Ruhestand.
- (Ehemalige) Beschäftigte in sozialen Berufsfeldern.
- (Ehemalige) Beschäftigte des Finanzwesens, der Justiz, der Wirtschaft und Verwaltung oder vergleichbaren Berufsfeldern.
Ansprechpartner Koordinationsstelle Vormundschaft:
Herr Philipp : Detailseite
Familienbegleitende Jugendhilfe
Koordinationsstelle Vormundschaft