Allgemeine Informationen zum Aufenthalt

Hier sind allgemeine Informationen zum Aufenthalt zu finden:

Antragsstellung

Folgende Anträge können online gestellt werden

Weitere Anträge zum Ausdrucken

Formulare

Dienstleistungen

Vorsprache und Anfragen

Seit Juli 2022 ist eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Aschaffenburg nur mit Termin möglich.

Der persönliche Wunschtermin bei dem zuständigen Team kann hier gebucht werden. (Siehe auch unter Online-Terminvereinbarung)

Bei allgemeinen Fragen sollte zunächst in den bereitgestellten Fragen und Antworten geschaut werden, ob die Informationen dort zu finden sind.

Werden weitergehende Informationen benötigt, kann eine Anfrage per E-Mail gesendet werden.

Um die Anfrage bearbeiten zu können, sind zwingend folgende Angaben notwendig:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Adresse

Es ist zu beachten, dass Anfragen nur beantwortet werden können, wenn diese Angaben vollständig sind. Erfolgt die Anfrage durch Dritte (zum Beispiel durch Familienmitglieder, Freunde, Beratungsstellen), können diese nur beantwortet werden, wenn diese Person zuvor bevollmächtigt wurde und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausländeramts diese Vollmacht vorliegt oder der Anfrage mit Unterschrift als PDF-Dokument beigefügt ist.

Die Rückmeldung zu Anfragen kann mehrere Tage dauern. Dennoch sollten Anfragen per E-Mail zu ein Mal zugesandt und von Rückfragen abgesehen werden, um eine weitere Bearbeitung nicht zu verzögern.

Wird eine kurzfristige Auskunft benötigt, steht hierzu das Service-Telefon zur Verfügung.

DIe Telefonzeiten sind:

  • Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: zusätzlich 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Ab sofort können in der Ausländerbehörde des Landratsamtes Aschaffenburg über ein Self-Service-Terminal der Bundesdruckerei biometrische Passfotos, Fingerabdrücke und Unterschrift ohne Termin selbst erfasst werden.

Das Self-Service-Terminal steht derzeit Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und Montag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr für den Übertrag des elektronischen Aufenthaltstitels auf den neuen Reisepass zur Verfügung.

Hinweis: Für die Ersterteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln oder die Erteilung von Niederlassungs­erlaubnissen steht die Nutzung des Self-Service-Terminals derzeit noch nicht zur Verfügung. Hierfür ist weiterhin ein Termin über die Online-Terminvereinbarung zu buchen.

Biometrischen Daten sind nach der Anleitung des Terminals, die in verschiedenen Sprachen zur Verfügung steht, selbstständig zu erfassen. Anschließend sind diese Daten beim Sachbearbeiter beziehungsweise der Sachbearbeiterin zu verifizieren. Erst nach der Verifizierung können Daten von der Ausländerbehörde abgerufen und verwendet werden, ansonsten werden diese automatisch gelöscht.

Die Buchung eines Termins über unsere Online-Terminvereinbarung ist dann in der Regel nicht mehr erforderlich.

Für jede Nutzung des Self-Service-Terminals fallen zusätzlich zur Gebühr des Aufenthaltstitels Kosten in Höhe von 8,00 Euro an, die bei der Abholung der Dokumente zu zahlen sind.

Es ist zu beachten, dass die Dokumente nach der Nutzung des Self-Service-Terminals nur dann bestellt werden können, wenn die Antragsstellenden zuvor den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der Ausländerbehörde eingereicht haben.

Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde gerne per E-Mail zur Verfügung.

Abholung elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Wurde ein elektronischer Aufenthaltstitel beantragt, so liegt dieser dann bei der Ausländerbehörde zur Abholung bereit, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin einen PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten hat.

Die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hierzu kann hier ein persönlicher Abholtermin unter Angabe des Namens der Person, deren Aufenthaltstitel abgeholt werden soll, gebucht werden.

Können Antragsteller nicht persönlich zur Abholung ihres elektronischen Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde vorsprechen, kann eine andere Person unter Vorlage einer Vollmacht den eAT an dem gebuchten Termin entgegennehmen.

Adressänderung

Nach einem Umzug muss die Adresse auf dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) geändert werden.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, hierzu einen Termin zu buchen und und den gültigen Pass oder Passersatz sowie den eAT zu dem Termin mitzubringen.

Verlust oder Diebstahl des eAT

Der Verlust oder Diebstahl des eAT soll per E-Mail gemeldet werden. Die Ausländerbehörde setzt sich dann mit den Betroffnen in Verbindung und informiert sie über das weitere Vorgehen. Sollte eine Bescheinigung über den aktuellen Aufenthaltsstatus benötigt werden, sollte diese bitte gleich in der E-Mail angefordert werden.

Verlängerung / Übertrag auf den neuen Reisepass

Läuft ein Aufenthaltstitel ab, dann sollte rechtzeitig (mindestens zwei Monate vor Ablauf) dessen Verlängerung beantragt werden. Hierzu müssen Bürgerinnen und Bürger das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen (in Kopie) per Post an die Ausländerbehörde schicken und nach Antragstellung online einen Termin zur Abgabe der Fingerabdrücke buchen.

Einreise für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen

Informationen, ob aufgrund der Staatsangehörigkeit für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen (zum Beispiel Besuchsaufenthalt, Urlaubsreise) ein Visum benötigen wird oder eine visumsfreie Einreise möglich ist, erhalten Interessierte beim Auswärtigen Amt.

Einreise für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen

  • Beantragung und Verlängerung eines nationalen Visums
  • Beantragung und Verlängerung eines Schengen-Visums

Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren gibt es unter www.zsef.bayern.de

Verpflichtungserklärung für Besuchseinreisen

Möchten Bürgerinnen und Bürger einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, können sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

Weitere Informationen gibt es hier.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular
  • gültiger amtlicher Ausweis (Personalausweis, Reisepass), gegebenenfalls inklusive Aufenthaltstitel des Verpflichtungsgebers oder der Verpflichtungsgeberin
  • eine Reisekrankenversicherung für den Besuch
  • aktuelle Einkommensnachweise des Besuchsempfängers oder -empfängerin (Gehaltsnachweise, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, ...), bei Selbständigen und freiberuflich tätigen Personen der letzte Einkommensteuerbescheid beziehungsweise die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Besuchsempfängers oder der -empfängerin
  • die persönlichen Daten des Gastes und der voraussichtliche Einladungszeitraum

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.