Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel
Für Personen, die aktuell keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, die Verlängerung oder den Übertrag auf den neuen Reisepass aber bereits beantragt haben und wegen eines Notfalls dringend Hilfe benötigen, kommt in diesem Fall die kurzfristige Ausstellung einer formlosen Bescheinigung, einer Fiktionsbescheinigung, einer Duldung oder einer Grenzübertrittsbescheinigung in Betracht, wenn der Notfall nachgewiesen ist.
Notfälle sind:
- drohender Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- drohende Einstellung von Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Bürgergeld)
- dringende Reisen aus persönlichen (zum Beispiel Krankheit, Tod) oder beruflichen (zum Beispiel Dienstreise) Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage
- notwendige Verlängerung eines Touristenaufenthalts aufgrund von Reiseunfähigkeit oder Flugausfällen
In Notfällen ist die Buchung eines kurzfristigen Notfalltermins über unsere Online-Terminvereinbarung möglich. Bereits bei der Terminbuchung ist unter "Bemerkung" anzugeben, um welche Art von Notfall es sich handelt und welcher Nachweis hierüber vorgelegt werden kann.
Die Ausländerbehörde weist darauf hin, dass nur nachgewiesene Notfälle bearbeitet werden. Zur Vorsprache ist daher ein entsprechender Nachweis (zum Beispiel Schreiben des Arbeitgebers oder der Behörde, Attest) sowie der letzte Aufenthaltstitel und der Pass beziehungsweise die Pässe mitzubringen. Wird der Termin von einer anderen Person wahrgenommen, ist zusätzlich eine Vollmacht notwendig.
Bei der Vorsprache entscheidet die Ausländerbehörde, ob einer der oben genannten Notfälle vorliegt.
Private Urlaubsreisen stellen keinen Notfall dar.
Liegt kein Notfall vor oder können die erforderlichen Nachweise nicht vorlegt werden, wird kein kurzfristiges Dokument ausgestellt.
Die Dokumente, die kurzfristig ausgestellt werden können, sind grundsätzlich kostenpflichtig.