Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel
Für Personen, die aktuell keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, die Verlängerung oder den Übertrag auf den neuen Reisepass aber bereits beantragt haben und wegen eines Notfalls dringend Hilfe benötigen, kommt in diesem Fall die kurzfristige Ausstellung einer formlosen Bescheinigung, einer Fiktionsbescheinigung, einer Duldung oder einer Grenzübertritts-bescheinigung in Betracht, wenn der Notfall nachgewiesen ist.
Notfälle sind:
• drohender Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
• drohende Einstellung von Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Bürgergeld)
• dringende Reisen aus persönlichen (zum Beispiel Krankheit, Tod) oder beruflichen (zum Beispiel Dienstreise) Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage
• notwendige Verlängerung eines Touristenaufenthalts aufgrund von Reiseunfähigkeit oder Flugausfällen
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen schriftlich per E-Mail an auslaenderbehoerde@Lra-ab.bayern.de. Hierbei ist bereits anzugeben, um welche Art von Notfall es sich handelt und ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.
Die Ausländerbehörde weist darauf hin, dass nur nachgewiesene Notfälle bearbeitet werden.
Private Urlaubsreisen stellen keinen Notfall dar.
Liegt kein Notfall vor oder können die erforderlichen Nachweise nicht vorlegt werden, wird kein kurzfristiges Dokument ausgestellt.
Die Ausstellung des benötigten Dokuments erfolgt nach abgeschlossener Prüfung seitens der Ausländerbehörde. Das Dokument wird abschließend über die Dokumenten-Abholstation des Landratsamtes Aschaffenburg ausgehändigt. Sie erhalten dazu per E-Mail einen Abholcode, mit welchem Sie Ihr Dokument abholen können.
Die Dokumente, die kurzfristig ausgestellt werden können, sind grundsätzlich kostenpflichtig und die Gebühren sind bei der nächsten Vorsprache in der Ausländerbehörde zu begleichen.