Einbürgerung
Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen.
Aktuelle Informationen
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 27. Juni 2024 in Kraft treten.
Die wesentlichen Inhalte der Reform sind:
- Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
- Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre (beziehungsweise drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen, unter anderem C1-Sprachkenntnisse)
- Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit
- Erleichterungen beim Nachweis der Sprachkenntnisse für die sogenannte "Gastarbeitergeneration", hier reicht die problemlose mündliche Verständigung aus
- Unterhaltssicherung ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II oder XII
Von den genannten Voraussetzungen gibt es Ausnahmen und für bestimmte Fälle bestehen Sonderregelungen.
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Anträge und Dienstleistungen
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung), Onlineantrag
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung), Onlineantrag