Beistandschaft

Die Beistände beraten und unterstützen bei der Vaterschaftsfeststellung, der Unterhaltsberechnung sowie der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Vaterschaft

  • Beratung und Unterstützung für Mütter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes
  • Vertretung des Kindes vor Gericht, wenn eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft nicht erfolgt

Sorgeerklärung

  • Bescheinigung für die alleinsorgeberechtigte Mutter, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sogenannter "Negativattest")

Unterhalt

  • Berechnung und Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs des Kindes, gegebenenfalls auch gerichtlich
  • Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, gegebenenfalls durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Beratung und Unterstützung für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten

Hinweise

  Beratungsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Aschaffenburg

  • Mütter, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind, ...
  • Elternteile, bei denen das Kind lebt, ...
  • Junge Volljährige, die noch keine 21 Jahre sind, ...

... können die Beratung und Unterstützung der Beistandschaft des Amtes für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Aschaffenburg in Anspruch nehmen, § 87 c SGB VIII.