Beistandschaft
Die Beistände beraten und unterstützen bei der Vaterschaftsfeststellung, der Unterhaltsberechnung sowie der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Vaterschaft
- Beratung und Unterstützung für Mütter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes
- Vertretung des Kindes vor Gericht, wenn eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft nicht erfolgt
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Sorgeerklärung
- Bescheinigung für die alleinsorgeberechtigte Mutter, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sogenannter "Negativattest")
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Unterhalt
- Berechnung und Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs des Kindes, gegebenenfalls auch gerichtlich
- Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, gegebenenfalls durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Beratung und Unterstützung für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten
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Hinweise
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Beratungsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Aschaffenburg
- Mütter, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind, ...
- Elternteile, bei denen das Kind lebt, ...
- Junge Volljährige, die noch keine 21 Jahre sind, ...
... können die Beratung und Unterstützung der Beistandschaft des Amtes für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Aschaffenburg in Anspruch nehmen, § 87 c SGB VIII.