Wer länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchte, muss einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen.

Für Kinder unter 16: Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Kinder.

Der Antrag ist hier erhältlich:

  • beim Einwohnermeldeamt in der Gemeinde, in der die Person wohnt
  • an der Infostelle oder im Geschäftszimmer der Ausländerbehörde im Landratsamt Aschaffenburg

Dem Antrag sind eine Kopie des Passes beziehungsweise der ID Card und (wenn möglich) ein biometrisches Foto beizufügen. Wenn möglich soll auch eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angegeben werden.

Der Antrag ist per Post an folgende Stelle zu schicken: 

Die Ausländerbehörde erstellt dann entweder eine "Fiktionsbescheinigung" oder einen „Aufenthaltstitel“. Beides erlaubt auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Diese Bescheinigung muss persönlich abgeholt werden. Hierfür wird folgendes zwingend benötigt:

  • Reisepass oder ID Card und
  • einen Termin in der Ausländerbehörde

WICHTIG: Die Ausstellung dieser Bescheinigungen ist nur möglich, wenn die antragstellende Person vorab registriert wurde. Siehe unten Punkt „Registrierung“.

HINWEIS: Es gibt noch keine Folgeregelung für den Aufenthalt ab dem 4. März 2024. Bereits gestellte Anträge auf Verlängerung von Fiktionsbescheinigungen oder Aufenthaltstiteln können daher aktuell noch nicht bearbeitet werden. Es ist somit nicht notwendig, hierfür einen Termin zur Abgabe der Fingerabdrücke zu buchen.

Viele Menschen aus der Ukraine benötigen für die erstmalige Einreise nach Deutschland bis zum 4. März 2024 kein Visum. Sie können sich ab Einreise bis zu 90 Tage ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Ein Aufenthalt ohne Titel ist längstens bis zum 2. Juni 2024 möglich.

Geflüchtete aus der Ukraine müssen sich außerdem bei der Gemeinde, in der sie wohnen, anmelden. Das Einwohnermeldeamt im Rathaus übernimmt diese Anmeldung.

Zur Anmeldung werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:

  • Biometrischer Reisepass oder andere Identitätsdokumente wie ID-Karte - für alle Familienangehörigen
  • Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung, Anlaufbescheinigung oder Ankunftsnachweis
  • Wohnungsgeberbestätigung, die Anmeldende von Vermietern und Vermieterinnen oder Personen bekommen, die sie in ihre Wohnung aufnehmen. Formulare mit allen hierfür wichtigen Angaben sind auf der Website der Stadt, Gemeinde oder Meldebehörde zu finden.
  • Geburtsurkunde für Kinder, Heiratsurkunde für Ehepaare