Personen, die keinen gültigen oder anerkannten Pass beziehungsweise einen Passersatz besitzen, sollten einen neuen Reisepass beantragen. Dies ist beim ukrainischen Generalkonsulat möglich.
Ein Pass in kyrillischer Schrift wird von den deutschen Behörden nicht anerkannt. Daher muss die Identität geklärt werden. Dazu ist ein gültiger und anerkannter Reisepass oder Passersatz notwendig. Betroffenen können sich hierfür an das Generalkonsulat in München oder Frankfurt am Main wenden. Kann dort kein Reisepass ausgestellt werden, erhalten Betroffene dort eine Bescheinigung mit Passfoto zur Identitätsklärung. Diese Bescheinigung wird derzeit von den Behörden in Deutschland anerkannt.
Zuständig sind die Generalkonsulate der Ukraine in Frankfurt und München:
Generalkonsulat der Ukraine in Frankfurt am Main:
Kontakt: gc_def@mfa.gov.ua
Startseite | Generalkonsulat der Ukraine in Frankfurt am Main (mfa.gov.ua)
Generalkonsulat der Ukraine in München:
Kontakt: gc_dem@mfa.gov.ua
Homepage | Generalkonsulat der Ukraine in München (mfa.gov.ua)