Sie möchten wieder aus dem Landkreis ausreisen?
Es gibt keine Ausreise-Beschränkung. Personen, die wieder aus dem Landkreis ausreisen möchten, sollen sich jedoch beim Einwohnermeldeamt des aktuellen Wohnortes abmelden, wenn Sie Deutschland verlassen.
Sofern ein Bezug von Asylsozialleistungen erfolgt, ist dem Bereich für Asylsozialleistungen die Ausreise zu melden, sofern nicht beabsichtigt wird, wiederzukommen: Ukraineleistungen@Lra-ab.bayern.de
Personen, die beabsichtigen mehr als 21 Tage zu verreisen und danach wiederzukommen, müssen dies ebenfalls dem Bereich für Asylsozialleistungen melden: Ukraineleistungen@lra-ab.bayern.de
Zudem wird darum gebeten, die Ausreise an die Ausländerbehörde zu melden:
Registrierung-Ukraine@Lra-ab.bayern.de
Sofern Leistungen vom Jobcenter bezogen werden, ist dem Jobcenter immer melden, dass das Land verlassen wird. Das Jobcenter prüft dann die Auswirkungen der Ortsabwesenheit. Bis zu 21 Tage im Jahr ist unproblematisch. Wenn Leistungsempfängerinnen oder -empfänger länger ausreisen, werden die Leistungen gekürzt. Hierüber erhalten sie eine Rückmeldung. Das Jobcenter meldet die Ausreise an die Ausländerbehörde.