Vormundschaft

Minderjährige Kinder, deren Eltern wegen Krankheit oder aus anderen Gründen die Verantwortung für ihre Kinder nicht mehr übernehmen können oder verstorben sind, erhalten einen Vormund. Dieser wird vom Familiengericht bestimmt und kümmert sich bis zum 18. Geburtstag um das Wohlergehen und formelle Angelegenheiten des Kindes. Wenn keine geeigneten Personen (Ehrenamtliche bzw. Familie) zur Verfügung stehen, wird das Jugendamt zum Vormund bestimmt. In diesem Fall spricht man dann von einer Amtsvormundschaft.

Vormundschaft für Minderjährige; Anordnung