Pflegschaft
Eine Pflegschaft enthält nur Teile der gesetzlichen Vertretung beziehungsweise der elterlichen Sorge.
Im Gegensatz zur Vormundschaft wird bei einer Pflegschaft den Eltern nur ein Teil ihrer elterlichen Verantwortung entzogen. Die Ergänzungspfleger beziehungsweise -pflegerin bekommt dann die Aufgabe zum Beispiel Erziehungshilfen zu beantragen oder zu entscheiden, wo das Kind lebt. Diese Person ist also ebenfalls wie ein Vormund eine rechtliche Vertretung, aber eben nur in bestimmten Angelegenheiten. Neben den Eltern hat sie eine ergänzende Funktion.
Eine Pflegschaft kann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, zum Beispiel die Personensorge, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.