Vorsprache und Anfragen

Seit Juli 2022 ist eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Aschaffenburg nur mit Termin möglich.

Der persönliche Wunschtermin bei dem zuständigen Team kann hier gebucht werden. (Siehe auch unter Online-Terminvereinbarung)

Bei allgemeinen Fragen sollte zunächst in den bereitgestellten Fragen und Antworten geschaut werden, ob die Informationen dort zu finden sind.

Werden weitergehende Informationen benötigt, kann eine Anfrage per E-Mail gesendet werden.

Um die Anfrage bearbeiten zu können, sind zwingend folgende Angaben notwendig:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Adresse

Es ist zu beachten, dass Anfragen nur beantwortet werden können, wenn diese Angaben vollständig sind. Erfolgt die Anfrage durch Dritte (zum Beispiel durch Familienmitglieder, Freunde, Beratungsstellen), können diese nur beantwortet werden, wenn diese Person zuvor bevollmächtigt wurde und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausländeramts diese Vollmacht vorliegt oder der Anfrage mit Unterschrift als PDF-Dokument beigefügt ist.

Die Rückmeldung zu Anfragen kann mehrere Tage dauern. Dennoch sollten Anfragen per E-Mail zu ein Mal zugesandt und von Rückfragen abgesehen werden, um eine weitere Bearbeitung nicht zu verzögern.

Wird eine kurzfristige Auskunft benötigt, steht hierzu das Service-Telefon zur Verfügung.

DIe Telefonzeiten sind:

  • Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: zusätzlich 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Ab sofort können in der Ausländerbehörde des Landratsamtes Aschaffenburg über ein Self-Service-Terminal der Bundesdruckerei biometrische Passfotos, Fingerabdrücke und Unterschrift ohne Termin selbst erfasst werden.

Das Self-Service-Terminal steht derzeit Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr für den Übertrag des elektronischen Aufenthaltstitels auf den neuen Reisepass zur Verfügung.

Hinweis: Für die Ersterteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln oder die Erteilung von Niederlassungs­erlaubnissen steht die Nutzung des Self-Service-Terminals derzeit noch nicht zur Verfügung. Hierfür ist weiterhin ein Termin über die Online-Terminvereinbarung zu buchen.

Biometrischen Daten sind nach der Anleitung des Terminals, die in verschiedenen Sprachen zur Verfügung steht, selbstständig zu erfassen. Anschließend sind diese Daten beim Sachbearbeiter beziehungsweise der Sachbearbeiterin zu verifizieren. Erst nach der Verifizierung können Daten von der Ausländerbehörde abgerufen und verwendet werden, ansonsten werden diese automatisch gelöscht.

Die Buchung eines Termins über unsere Online-Terminvereinbarung ist dann in der Regel nicht mehr erforderlich.

Für jede Nutzung des Self-Service-Terminals fallen zusätzlich zur Gebühr des Aufenthaltstitels Kosten in Höhe von 8,00 Euro an, die bei der Abholung der Dokumente zu zahlen sind.

Es ist zu beachten, dass die Dokumente nach der Nutzung des Self-Service-Terminals nur dann bestellt werden können, wenn die Antragsstellenden zuvor den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der Ausländerbehörde eingereicht haben.

Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde gerne per E-Mail zur Verfügung.