Abholung elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Wurde ein elektronischer Aufenthaltstitel beantragt, so liegt dieser dann bei der Ausländerbehörde zur Abholung bereit, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin einen PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten hat.

Die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hierzu kann hier ein persönlicher Abholtermin unter Angabe des Namens der Person, deren Aufenthaltstitel abgeholt werden soll, gebucht werden.

Können Antragsteller nicht persönlich zur Abholung ihres elektronischen Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde vorsprechen, kann eine andere Person unter Vorlage einer Vollmacht den eAT an dem gebuchten Termin entgegennehmen.