Verlust oder Diebstahl des eAT

Der Verlust oder Diebstahl des eAT soll per E-Mail gemeldet werden. Die Ausländerbehörde setzt sich dann mit den Betroffnen in Verbindung und informiert sie über das weitere Vorgehen. Sollte eine Bescheinigung über den aktuellen Aufenthaltsstatus benötigt werden, sollte diese bitte gleich in der E-Mail angefordert werden.