Verlust oder Diebstahl des eAT
Der Verlust oder Diebstahl des eAT soll per E-Mail gemeldet werden. Die Ausländerbehörde setzt sich dann mit den Betroffnen in Verbindung und informiert sie über das weitere Vorgehen. Sollte eine Bescheinigung über den aktuellen Aufenthaltsstatus benötigt werden, sollte diese bitte gleich in der E-Mail angefordert werden.
Sofern Sie den Verlust oder Diebstahl noch nicht bei der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet haben, übernimmt das Ausländerbehörde diese Meldung für die Betroffenen.