Einreise für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen

Informationen, ob aufgrund der Staatsangehörigkeit für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen (zum Beispiel Besuchsaufenthalt, Urlaubsreise) ein Visum benötigen wird oder eine visumsfreie Einreise möglich ist, erhalten Interessierte beim Auswärtigen Amt.