Verpflichtungserklärung für Besuchseinreisen
Möchten Bürgerinnen und Bürger einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, können sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
Weitere Informationen gibt es hier.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular
- gültiger amtlicher Ausweis (Personalausweis, Reisepass), gegebenenfalls inklusive Aufenthaltstitel des Verpflichtungsgebers oder der Verpflichtungsgeberin
- eine Reisekrankenversicherung für den Besuch
- aktuelle Einkommensnachweise des Besuchsempfängers oder -empfängerin (Gehaltsnachweise, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, ...), bei Selbständigen und freiberuflich tätigen Personen der letzte Einkommensteuerbescheid beziehungsweise die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Besuchsempfängers oder der -empfängerin
- die persönlichen Daten des Gastes und der voraussichtliche Einladungszeitraum
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.