Allgemeiner und gezielter Wohnberechtigungsschein

Die Suche nach einer Wohnung erfolgt hier eigenverantwortlich durch die wohnungssuchende Person. Das Landratsamt Aschaffenburg kann bei der Vermittlung einer Wohnung ohne Belegungsrechte nicht behilflich sein und hat keinen Einfluss auf die Auswahl durch den Vermieter oder die Vermieterin.

Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann sich die wohnungssuchende Person im Grundsatz in ganz Bayern - außer in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf - um eine entsprechende Sozialwohnung bewerben.

Der gezielte Wohnberechtigungsschein wird nur für eine bestimmte Wohnung erteilt, für die bereits eine schriftliche Zusage des oder der Verfügungsberechtigten über die beabsichtigte Vermietung an die wohnungssuchende Person vorliegt.

Der Umfang der Wohnberechtigung (insbesondere die Zahl der Haushaltsangehörigen und die angemessene Wohnungsgröße) ist in den Wohnberechtigungsscheinen genau beschrieben.