Zuständigkeiten

Das Landratsamt Aschaffenburg ist zuständig für Anträge auf Erteilung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheins, wenn die wohnungssuchende Personen den gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Aschaffenburg hat sowie für Anträge auf Vormerkung (Benennungsverfahren) für eine Sozialwohnung in den Gemeinden Karlstein am Main, Mainaschaff und dem Markt Stockstadt am Main.

Bei gezielten Wohnberechtigungsscheinen muss sich die betreffende Wohnung im Landkreis Aschaffenburg befinden.

Ausnahme

Die Stadt Alzenau nimmt die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde in eigener Zuständigkeit wahr. Sie ist daher für die Erteilung von allgemeinen Wohnberechtigungsscheinen an Bürgerinnen und Bürger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Alzenau oder Antragstellende für einen gezielten Wohnberechtigungsschein im Stadtgebiet Alzenau zuständig. Nähere Auskünfte erteilt die Stadt Alzenau.