Verkehrswertgutachten

Auf schriftlichen Antrag werden Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken erstellt. Antragsberechtigt sind neben Behörden und Gerichten auch Privatpersonen mit einem besonderen Interesse an einem Verkehrswertgutachten, beispielsweise die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer oder auch Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist. Für die Erstattung von Gutachten werden Gebühren erhoben.

Ein kostenpflichtiges, schriftliches Gutachten kann direkt bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses über E-Mail oder digital beantragt werden.