Wirtschaftliche Jugendhilfe
Der Arbeitsbereich Wirtschaftliche Jugendhilfe verwaltet
- Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII
- Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII
- Hilfen für junge volljährige Menschen nach § 41 SGB VIII
- die Inobhutnahme und die Gewährung von Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer
Im Zusammenhang mit der Hilfegewährung steht auch die
- Zahlbarmachung und Refinanzierung der gewährten Leistungen
- Prüfung vorrangiger Leistungen anderer örtlich und sachlich zuständiger Träger und Geltendmachung der Ansprüche
- Bearbeitung von Rechtsbehelfen im Leistungs- und Kostenerstattungsbereich
Die Ansprechpersonen sind in dem nachfolgend verlinkten Dokument zu finden: