Wirtschaftliche Jugendhilfe

Der Arbeitsbereich Wirtschaftliche Jugendhilfe verwaltet

  • Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII
  • Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII
  • Hilfen für junge volljährige Menschen nach § 41 SGB VIII
  • die Inobhutnahme und die Gewährung von Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer

Im Zusammenhang mit der Hilfegewährung steht auch die

  • Zahlbarmachung und Refinanzierung der gewährten Leistungen
  • Prüfung vorrangiger Leistungen anderer örtlich und sachlich zuständiger Träger und Geltendmachung der Ansprüche
  • Bearbeitung von Rechtsbehelfen im Leistungs- und Kostenerstattungsbereich

Die Ansprechpersonen sind in dem nachfolgend verlinkten Dokument zu finden: