Vertragsnaturschutzprogramm
Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm verfolgt das Ziel, durch Verträge über naturschonende Bewirtschaftungsweisen und Pflegemaßnahmen ökologisch wertvolle Lebensräume für die heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage der Menschen zu sichern, zu entwickeln und zu verbessern.
Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag ein angemessenes Entgelt. Die Maßnahmen werden in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen. Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Offenland ist ein wichtiges Instrument der Naturschutzpolitik der Staatsregierung zum Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und zur Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.
Die Förderung im Landkreis konzentriert sich auf Vertragsnaturschutzprogramm-Maßnahmen für die Biotoptypen Wiese und Weide, inklusive dem Erhalt von Streuobstbeständen. Jedoch sind grundsätzlich auch Abschlüsse von extensiver Ackernutzung zur Förderung von Ackerwildkräutern möglich. Für den Abschluss eines Vertrages im Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So ist eine Förderung im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogrammes zum Beispiel vorwiegend innerhalb einer bestimmten Gebietskulisse möglich. Ob Ihre Fläche und Ihre Bewirtschaftung die Voraussetzungen erfüllen, besprechen wir gerne mit Ihnen.
Relevante Informationen für die Antragstellung 2025
Generell finden sich die Informationen zu den Agrarumweltmaßnahmen auf den Seiten des Bayerisches Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELFs):
Merkblatt Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM): AUKM Merkblatt 2025-2029
Maßnahmenkombination Vertragsnaturschutzprogramm und EA
Maßnahmenkombination Öko-Regelungen und Vertragsnaturschutzprogramm
Antragsphase vom 10. Januar 2025 bis 27. Februar 2025
Für den Abschluss des Vertragsnaturschutzprogramms ist ein naturschutzfachliches Beratungsgespräch mit der unteren Naturschutzbehörde notwendig. In Aschaffenburg berät Sie:
- David Horlemann (Biodiversitätsberater)
- Peter Lutz (Streuobstberater)
Aufgrund einer hohen Nachfrage möchten wir die Beratungen lenken. Aus dem Grund bitten wir Sie, das Funktionspostfach Vertragsnaturschutz@lra-ab.bayern.de (siehe auch unten die entsprechenden Muster-E-Mails) zu verwenden. Für eine bessere Beratung, bitten wir Sie, untenstehende Informationen entweder in Ihrer E-Mail oder beim ersten Telefonat parat zu haben.
Bei Interesse an einem Beratungsgespräch zum Vertragsnaturschutzprogramm melden Sie sich gerne frühzeitig vor Beginn des Antragszeitraums für den Verpflichtungsbeginn 2025 per E-Mail unter Vertragsnaturschutz@lra-ab.bayern.de
1. Verlängerung von VNP-Vereinbarungen
Senden Sie gerne eine E-Mail mit folgenden Informationen an Vertragsnaturschutz@lra-ab.bayern.de :
- Name, Vorname
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer/Handynummer
- Betriebsnummer
- Listen Sie Ihre Feldstücknummern auf mit dem Verweis, ob die bisherigen Maßnahmen übernommen/Änderungen vorgenommen werden sollen
- Wenn zusätzliche Feldstücke besprochen werden sollen, geben Sie bitte auch diese an
- Zusatz Streuobst: Sollen zusätzliche Streuobstbäume aufgenommen werden, hilft es uns, wenn Sie im Luftbild bereits die Bäume markiert haben, die förderfähig sind (beachten Sie hier bitte die Hinweise im Merkblatt AUM für den Verpflichtungszeitraum 2025 - 2029). Falls Sie diesbezüglich Unterstützung benötigen, wird Sie Streuobstberater Peter Lutz unterstützen.
2. Neuabschluss von VNP Vereinbarungen
Senden Sie gerne eine E-Mail mit folgenden Informationen an Vertragsnaturschutz@lra-ab.bayern.de :
- Name, Vorname
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer/Handynummer
- Betriebsnummer
- In welchen Schwerpunktbereichen sind Sie tätig? Acker/Wiese/Weide?
- Listen Sie Ihre Feldstücknummern auf, welche im Beratungsgespräch besprochen werden sollen
- Zusatz Streuobst: Sollen zusätzliche Streuobstbäume aufgenommen werden, hilft es uns, wenn Sie im Luftbild bereits die Bäume markiert haben, die förderfähig sind (beachten Sie hier bitte die Hinweise im Merkblatt AUM für den Verpflichtungszeitraum 2025 - 2029). Falls Sie diesbezüglich Unterstützung benötigen, wird Sie Streuobstberater Peter Lutz unterstützen.
3. Unterstützung Streuobstbäume im Vertragsnaturschutzprogramm
Senden Sie gerne eine E-Mail mit folgenden Informationen an Vertragsnaturschutz@lra-ab.bayern.de, wenn Sie Hilfe bei der Kartierung der Streuobstbäume haben:
- Name, Vorname
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer/Handynummer
- Betriebsnummer
- Listen Sie Ihre Feldstücknummern auf, welche für das Vertragsnaturschutzprogramm mit Streuobst digitalisiert werden sollen
4. KULAP-Ablehnung in der Vertragsnaturschutz-Kulisse
Ihr KULAP-Antrag wurde abgelehnt, da Ihr Feldstück in einer Vertragsnaturschutz-Kulisse liegt? Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihre Handlungsoptionen im Vertragsnaturschutzprogramm und über den Hintergrund der Vertragsnaturschutz-Kulisse auf.
Senden Sie gerne eine E-Mail mit folgenden Informationen an Vertragsnaturschutz@lra-ab.bayern.de :
- Name, Vorname
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer/Handynummer
- Betriebsnummer
- Listen Sie Ihre Feldstücknummern auf, bei denen Ihr KULAP-Antrag aufgrund einer Vertragsnaturschutz-Kulisse abgelehnt wurde. Idealerweise teilen Sie uns bitte Ihre KULAP-Maßnahme mit, welche Sie auf dem Feldstück abschließen wollten.
Wettbewerb Naturschutzpartner Landwirt
Landwirtschaft hat lange Tradition in Bayern und prägt das Landschaftsbild unserer Heimat. Vielfältige Kulturlandschaften mit blütenbunten Mähwiesen, artenreichen Streuobstwiesen oder Feucht- und Nasswiesen sind wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Dafür gehen Landwirtschaft und Naturschutz Hand in Hand.
Durch naturschonende Bewirtschaftung bewahren Landwirtinnen und Landwirte die attraktiven Kulturlandschaften und erhalten damit gleichzeitig wichtige Lebensräume für unsere heimischen Tiere und Pflanzen.
Als Zeichen der Anerkennung für Ihr Engagement führt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) in Kooperation mit dem Bayerischen Bauernverband (BBV) und dem Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V. mit Unterstützung der ANL den Wettbewerb „Naturschutzpartner Landwirt 2025“ durch.
Ihr Betrieb zeichnet sich durch besonderen Einsatz im Naturschutz und in der Landschaftspflege aus? Dann bewerben Sie sich als „Naturschutzpartner Landwirt“.
Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess, Preisen etc. finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.