Vertragsnaturschutzprogramm

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm verfolgt das Ziel, durch Verträge über naturschonende Bewirtschaftungsweisen und Pflegemaßnahmen ökologisch wertvolle Lebensräume für die heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage der Menschen zu sichern, zu entwickeln und zu verbessern.

Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag ein angemessenes Entgelt. Die Maßnahmen werden in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen. Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Offenland ist ein wichtiges Instrument der Naturschutzpolitik der Staatsregierung zum Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und zur Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

Die Förderung im Landkreis konzentriert sich auf Vertragsnaturschutzprogramm-Maßnahmen für die Biotoptypen Wiese und Weide, inklusive dem Erhalt von Streuobstbeständen. Jedoch sind grundsätzlich auch Abschlüsse von extensiver Ackernutzung zur Förderung von Ackerwildkräutern möglich. Für den Abschluss eines Vertrages im Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So ist eine Förderung im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogrammes zum Beispiel vorwiegend innerhalb einer bestimmten Gebietskulisse möglich. Ob Ihre Fläche und Ihre Bewirtschaftung die Voraussetzungen erfüllen, besprechen wir gerne mit Ihnen.


Relevante Informationen für die Antragstellung 2026

Generell finden sich die Informationen zu den Agrarumweltmaßnahmen auf den Seiten des Bayerisches Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELFs): 

-       Förderung von Agrarumweltmaßnahmen in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
-       Merkblatt AUKM
-       Maßnahmenkombination VNP und EA
-       Maßnahmenkombination Öko-Regelungen und VNP


Antragsphase vom 14. Januar 2026 bis 24. Februar 2026

Für den Abschluss des Vertragsnaturschutzprogramms ist ein naturschutzfachliches Beratungsgespräch mit der unteren Naturschutzbehörde notwendig. In Aschaffenburg berät Sie:

  •   David Horlemann (Biodiversitätsberater)
  •   Peter Lutz (Streuobstberater)

Leider sind dieses Jahr Neuabschlüsse im Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) nur in sehr geringem Umfang möglich. Wenn Sie Interesse haben, wenden Sie sich bitte per Mail an das Funktionspostfach Vertragsnaturschutz@lra-ab.bayern.de (siehe auch unten die entsprechenden Muster-E-Mails). Bitte melden Sie sich mit Ihren Flächen bis spätestens 10.02.2026. Später eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Für eine bessere Beratung, bitten wir Sie, untenstehende Informationen entweder in Ihrer E-Mail oder beim ersten Telefonat parat zu haben.

1.  Verlängerung von VNP-Vereinbarungen

Senden Sie gerne eine E-Mail mit folgenden Informationen an Vertragsnaturschutz@lra-ab.bayern.de :

  • Name, Vorname
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer/Handynummer
  • Betriebsnummer
  • Listen Sie Ihre Feldstücknummern auf mit dem Verweis, ob die bisherigen Maßnahmen übernommen/Änderungen vorgenommen werden sollen
  • Wenn zusätzliche Feldstücke besprochen werden sollen, geben Sie bitte auch diese an
  • Zusatz Streuobst: Sollen zusätzliche Streuobstbäume aufgenommen werden, hilft es uns, wenn Sie im Luftbild bereits die Bäume markiert haben, die förderfähig sind (beachten Sie hier bitte die Hinweise im Merkblatt AUM für den Verpflichtungszeitraum 2026 - 2030). Falls Sie diesbezüglich Unterstützung benötigen, wird Sie Streuobstberater Peter Lutz unterstützen.

2.  Neuabschluss von VNP Vereinbarungen

Senden Sie gerne eine E-Mail mit folgenden Informationen an Vertragsnaturschutz@lra-ab.bayern.de :

  • Name, Vorname
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer/Handynummer
  • Betriebsnummer
  • In welchen Schwerpunktbereichen sind Sie tätig? Acker/Wiese/Weide?
  • Listen Sie Ihre Feldstücknummern auf, welche im Beratungsgespräch besprochen werden sollen
  • Zusatz Streuobst: Sollen zusätzliche Streuobstbäume aufgenommen werden, hilft es uns, wenn Sie im Luftbild bereits die Bäume markiert haben, die förderfähig sind (beachten Sie hier bitte die Hinweise im Merkblatt AUM für den Verpflichtungszeitraum 2026 - 2030). Falls Sie diesbezüglich Unterstützung benötigen, wird Sie Streuobstberater Peter Lutz unterstützen.

3. Unterstützung Streuobstbäume im Vertragsnaturschutzprogramm

Senden Sie gerne eine E-Mail mit folgenden Informationen an Vertragsnaturschutz@lra-ab.bayern.de, wenn Sie Hilfe bei der Kartierung der Streuobstbäume haben:

  • Name, Vorname
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer/Handynummer
  • Betriebsnummer
  • Listen Sie Ihre Feldstücknummern auf, welche für das Vertragsnaturschutzprogramm mit Streuobst digitalisiert werden sollen

4. KULAP-Ablehnung in der Vertragsnaturschutz-Kulisse

Ihr KULAP-Antrag wurde abgelehnt, da Ihr Feldstück in einer Vertragsnaturschutz-Kulisse liegt? Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihre Handlungsoptionen im Vertragsnaturschutzprogramm und über den Hintergrund der Vertragsnaturschutz-Kulisse auf.

Senden Sie gerne eine E-Mail mit folgenden Informationen an Vertragsnaturschutz@lra-ab.bayern.de :

  • Name, Vorname
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer/Handynummer
  • Betriebsnummer
  • Listen Sie Ihre Feldstücknummern auf, bei denen Ihr KULAP-Antrag aufgrund einer Vertragsnaturschutz-Kulisse abgelehnt wurde. Idealerweise teilen Sie uns bitte Ihre KULAP-Maßnahme mit, welche Sie auf dem Feldstück abschließen wollten.