Wespen und Hornissen
Wespenberaternetzwerk hilft bei Konflikten mit Wespen / Hornissen
Wespen stehen unter Naturschutz (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG). Die größte Art, die Hornisse, ist sogar besonders geschützt (§ 44 BNatSchG). Das Gesetz sieht bei Zuwiderhandlungen hohe Strafen vor. Weitergehende Informationen, zum Beispiel zur Nützlichkeit dieser Insekten oder welche Verhaltensweisen den Umgang mit ihnen erleichtern, können Sie unseren Informationsblättern entnehmen:
Infoblatt_Wespen und Hornissen
Tipps für ein friedliches Miteinander mit Wespen
Da es in den Sommermonaten verstärkt zu Konflikten mit Wespen/Hornissen kommt, wurde von der unteren Naturschutzbehörde ein Wespenberaternetzwerk aufgebaut. Das Netzwerk besteht aus ehrenamtlichen Wespenberatern, die speziell geschult sind und über die Insekten aufklären. Bei Bedarf erfolgt die Beratung auch vor Ort.
Die Kontakte der ehrenamtlichen Wespenberater sowie ihr jeweiliges Einsatzgebiet finden Sie in dieser Liste:
Liste der ehrenamtlichen Wespenberater
Für die Beratung benötigen die Wespenberater folgende Angaben:
- Anschrift des betroffenen Grundstücks
- Kontaktdaten (Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Kurze Schilderung der Situation
- falls vorhanden aussagekräftige Fotos (des Nestes, der Insekten, …)
Die Beratung ist kostenlos.
Hinweis:
Bei Problemen mit Wespen / Hornissen im Gebiet der Stadt Aschaffenburg ist die untere Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg (Frau Bolch) zuständig:
Tel: 06021/330-1746
E-Mail: amt-fuer-umwelt-und-verbraucherschutz@aschaffenburg.de
Asiatische Hornisse als „weit verbreitet“ eingestuft
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die EU-Kommission am 24.03.2025 über die Einstufung des Asiatischen Hornisse als „weit verbreitet“ in Deutschland unterrichtet.
Diese neue Einstufung hat zur Folge, dass die unteren Naturschutzbehörden nicht mehr zur sofortigen Beseitigung gemeldeter Nester verpflichtet sind, sondern nur noch dort tätig werden, wo das Vorkommen der asiatischen Hornisse sich negativ auf die Biodiversität auswirkt. Dies wäre dann der Fall, wenn die Asiatische Hornisse lokale Populationen von geschützten, seltenen oder gefährdeten Arten im Bestand bedrohen würde. Die Honigbiene zählt nicht zu diesen Arten. Derzeit gibt es keine Belege für eine Beeinträchtigung der Biodiversität durch die Asiatische Hornisse, so dass die untere Naturschutzbehörde nicht tätig werden muss.
Eine Bekämpfung der Asiatischen Hornisse aus Gründen der Gesundheitsvorsorge oder der Abwendung von wirtschaftlichen Schäden fällt nicht in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden.
Da die Art beträchtliche wirtschaftliche Schäden (insbesondere an Honigbienenvölkern) verursachen kann, sollten Sichtungen der Asiatischen Hornissen oder ihrer Nester auf der offiziellen Plattform der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau gemeldet werden.