Wespen und Hornissen

Asiatische Hornisse als „weit verbreitet“ eingestuft

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die EU-Kommission am 24.03.2025 über die Einstufung des Asiatischen Hornisse als „weit verbreitet“ in Deutschland unterrichtet.

Diese neue Einstufung hat zur Folge, dass die unteren Naturschutzbehörden nicht mehr zur sofortigen Beseitigung gemeldeter Nester verpflichtet sind, sondern nur noch dort tätig werden, wo das Vorkommen der asiatischen Hornisse sich negativ auf die Biodiversität auswirkt. Dies wäre dann der Fall, wenn die Asiatische Hornisse lokale Populationen von geschützten, seltenen oder gefährdeten Arten im Bestand bedrohen würde. Die Honigbiene zählt nicht zu diesen Arten. Derzeit gibt es keine Belege für eine Beeinträchtigung der Biodiversität durch die Asiatische Hornisse, so dass die untere Naturschutzbehörde nicht tätig werden muss.

Eine Bekämpfung der Asiatischen Hornisse aus Gründen der Gesundheitsvorsorge oder der Abwendung von wirtschaftlichen Schäden fällt nicht in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden.

Da die Art beträchtliche wirtschaftliche Schäden (insbesondere an Honigbienenvölkern) verursachen kann, sollten Sichtungen der Asiatischen Hornissen oder ihrer Nester auf der offiziellen Plattform der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau  gemeldet werden.


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