Fiktionsbescheinigung
Ich habe eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG (Erlaubnisfiktion). Kann ich damit ins Ausland verreisen?
Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG berechtigt nicht zur Wiedereinreise nach Deutschland.
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Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG berechtigt nicht zur Wiedereinreise nach Deutschland.
Fachbereich 45
Leitung: Frau Roth