Fiktionsbescheinigung

Ich habe eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG (Erlaubnisfiktion). Kann ich damit ins Ausland verreisen?

Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG berechtigt nicht zur Wiedereinreise nach Deutschland.