Lebensmittelüberwachung

Die staatliche Lebensmittelüberwachung ist ein Kontrollorgan zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie wacht darüber, dass Rechtsvorschriften bei der Herstellung, Verarbeitung und im Warenverkehr von

  • Lebensmitteln (auch Nahrungsergänzungen),
  • Tabakerzeugnissen,
  • kosmetischen Mitteln,
  • Bedarfsgegenständen (Dinge des täglichen Gebrauchs von der Zahnbürste über Kochtöpfe bis zu Spielwaren) und
  • freiverkäuflichen Arzneimitteln

eingehalten, Gefahren von Verbrauchern abgewendet und Verstöße gegen die Rechtsvorschriften abgestellt und geahndet werden.

Die Aufgaben und Befugnisse der Lebensmittelüberwachung sind auf europäischer Ebene in der Lebensmittel-Rahmenverordnung (VO (EG) Nr. 178/2002) und auf nationaler Ebene im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung verankert.

Aufgaben

  • Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und freiverkäuflichen Arzneimitteln,
  • Durchführung risikoorientierter Betriebskontrollen, Hygienekontrollen, planmäßige Routinekontrollen
  • Kontrollen von öffentliche Veranstaltungen, Märkten, Hof- und Vereinsfesten,
  • Anordnungen von Warenrücknahmen und Warenrückrufen von Lebensmitteln, die eine Gesundheitsgefährdung von Verbraucherinnen und Verbrauchern hervorrufen können 
  • Prüfung und Beurteilung betrieblicher Eigenkontrollsysteme und HACCP-Konzepte (deutsch: Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte),
  • Auswahl und Entnahme von Proben,
  • Überwachung der Preisangabenverordnung,
  • Ansprechstelle für Gewerbetreibende sowie Verbraucherinnen und Verbraucher

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