Lebensmittelüberwachung
Die staatliche Lebensmittelüberwachung ist ein Kontrollorgan zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie wacht darüber, dass Rechtsvorschriften bei der Herstellung, Verarbeitung und im Warenverkehr von
- Lebensmitteln (auch Nahrungsergänzungen),
- Tabakerzeugnissen,
- kosmetischen Mitteln,
- Bedarfsgegenständen (Dinge des täglichen Gebrauchs von der Zahnbürste über Kochtöpfe bis zu Spielwaren) und
- freiverkäuflichen Arzneimitteln
eingehalten, Gefahren von Verbrauchern abgewendet und Verstöße gegen die Rechtsvorschriften abgestellt und geahndet werden.
Die Aufgaben und Befugnisse der Lebensmittelüberwachung sind auf europäischer Ebene in der Lebensmittel-Rahmenverordnung (VO (EG) Nr. 178/2002) und auf nationaler Ebene im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung verankert.
Aufgaben
- Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und freiverkäuflichen Arzneimitteln,
- Durchführung risikoorientierter Betriebskontrollen, Hygienekontrollen, planmäßige Routinekontrollen
- Kontrollen von öffentliche Veranstaltungen, Märkten, Hof- und Vereinsfesten,
- Anordnungen von Warenrücknahmen und Warenrückrufen von Lebensmitteln, die eine Gesundheitsgefährdung von Verbraucherinnen und Verbrauchern hervorrufen können
- Prüfung und Beurteilung betrieblicher Eigenkontrollsysteme und HACCP-Konzepte (deutsch: Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte),
- Auswahl und Entnahme von Proben,
- Überwachung der Preisangabenverordnung,
- Ansprechstelle für Gewerbetreibende sowie Verbraucherinnen und Verbraucher