Gaststätten

Hinweise

Für den Vollzug des Gaststättenrechts in der Stadt Alzenau ist die dortige Stadtverwaltung zuständig.

Für die Schankerlaubnisse aus besonderem Anlass (zum Beispiel Jubiläumsfeste) ist die jeweilige Gemeindeverwaltung zuständig, in deren Gebiet das Fest gefeiert werden soll.

Gaststättenerlaubnis

Ein Gaststättengewerbe übt aus, wer zubereitete Speisen oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Hierfür wird grundsätzlich keine Erlaubnis benötig.

Sollen in einer Gaststätte allerdings alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, ist eine Gaststättenerlaubnis erforderlich. Alkoholische Getränke sind insbesondere Bier, Wein, Sekt, Spirituosen, aber auch Mischgetränke mit Alkohol.

Die Erlaubnis wird der gewerbetreibenden Person auf Antrag erteilt, wenn hinsichtlich der folgenden Punkte keine Bedenken bestehen:

  • Zuverlässigkeit der antragstellenden Person
  • Unterrichtung der antragstellenden Person durch die Industrie- und Handelskammer (Gastwirteunterricht)
  • Eignung und Beschaffenheit der Betriebsräume und des Betriebsortes sowie der Einrichtung des Betriebes (zum Beispiel Baurecht, Lebensmittelrecht, mitunter Barrierefreiheit).