Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
Die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes für sämtliche Veranstaltungen ist mit erheblichen Gefährdungen der Teilnehmer dieser Veranstaltungen durch den Straßenverkehr verbunden. Eine Absicherung dieser Veranstaltungen im öffentlichen Straßenverkehr ist unbedingt notwendig, um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten.
Veranstaltungen, bei denen Straßen mehr als üblich in Anspruch genommen werden (z.B. Festumzüge, Faschingsumzüge, Straßenfeste, Radveranstaltungen, ortsübergreifende Wallfahrten), sind nach der Straßenverkehrsordnung erlaubnispflichtig.
Ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen, sowie kleiner ortsübliche Brauchtumsveranstaltungen (z.B. Kirchenparaden, Umzüge von der Kirche zum Veranstaltungsort, Martinsumzüge) sind nicht erlaubnis-, jedoch meldepflichtig, um erforderlichenfalls die notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen im Interesse der Verkehrssicherheit treffen zu können.
Rechts ▶ unter den Kontakten bei "Dokumente" finden Sie unsere Anträge im PDF-Format für
- Antrag für die erlaubnispflichtige Veranstaltung
- Anzeige einer ortsüblichen Brauchtumsveranstaltung
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung (Beschilderung) wegen einer Veranstaltung
Allgemeine Informationen aus dem BayerPortal und unseren Online-Antrag für die erlaubnispflichtigen Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach § 29 Abs. 2 StVO finden Sie hier unten ▼: